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Grundstückgewinnsteuer

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Grundstückgewinnsteuer

Vom Verkaufsgewinn einer Liegenschaft schneidet sich der Fiskus ein Stück ab. Je kürzer die Besitzdauer, desto höher fällt die Grundstückgewinnsteuer aus. Wer sein Eigenheim verkauft und innert einer bestimmten Frist ein neues kauft, muss den Gewinn unter Umständen nicht sofort versteuern.

Hier ein sehr interessanter Beitrag dazu: https://www.vermoegenszentrum.ch/wissen/grundstuckgewinnsteuern




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